Ihre Ausgangslage
Als Betreiber einer kritischen Infrastruktur müssen Sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen und deren Umsetzung regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen (§ 8a BSIG). Mit der NIS-2-Umsetzung kommen besonders wichtige und wichtige Einrichtungen hinzu, samt Registrierungs- und Meldepflichten sowie persönlichen Pflichten der Unternehmensleitung (§ 38 BSIG).
Zu den KRITIS-Sektoren nach BSI-KritisV zählen: Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung. NIS-2 erweitert den Kreis unter anderem um chemische Industrie, Hersteller kritischer Produkte sowie Post- und Kurierdienste.
Was wir für Sie tun
- IS-Penetrationstests durch einen vom BSI zertifizierten Dienstleister. Die Prüfberichte sind so aufgebaut, dass sie in Ihre Nachweisführung einfließen können, ohne Nacharbeit.
- BSI Reife- und Umsetzungsgradbewertung (BSI RUN) als standardisiertes Verfahren zur Ermittlung Ihres Umsetzungsstands, eingebettet in unsere ISMS-Beratung nach BSI IT-Grundschutz oder ISO 27001.
- Red-Teaming und Angriffssimulationen, wenn Sie über den Pflicht-Nachweis hinaus wissen wollen, wie Ihre Detection und Response im Ernstfall reagieren.
- Darknet-Monitoring zur Früherkennung kompromittierter Zugänge und Daten.
Warum zentrust für KRITIS
- Vom BSI zertifiziert: als IT-Sicherheitsdienstleister im Geltungsbereich IS-Penetrationstests, und mit eigenem, nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz zertifizierten Informationsverbund. Beide Nachweise finden Sie über uns.
- Teilnehmer der Allianz für Cyber-Sicherheit des BSI.
- Planbare Termine: Prüfzyklen nach § 8a haben Stichtage. Wir richten uns nach Ihrem Nachweisfenster, nach Absprache auch kurzfristig.
- Eine Sprache mit Ihrem ISB: Unsere Berichte arbeiten mit den Kategorien, die Ihre Nachweisführung braucht, von der Maßnahmenpriorisierung bis zur Risikoeinstufung.
Betreiben Sie einen See- oder Binnenhafen? Wo neben der IT auch Betriebstechnik (OT) im Einsatz ist, gelten besondere Anforderungen an das Prüfvorgehen. Dafür haben wir eine eigene Seite: Informationssicherheit für Hafenbetreiber (IT & OT).
