Finden Sie sich hier wieder?
- Sie verantworten die Cybersicherheit Ihrer Organisation, ohne einen belastbaren Überblick über die aktuelle Lage?
- Sie sollen die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen nachweisen, gegenüber Aufsichtsrat, Versicherer oder Aufsichtsbehörde?
- Ihnen ist bewusst, dass § 38 BSIG die Unternehmensleitung selbst verpflichtet, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen, und dass sie dafür haftet?
- Sie wollen im Ernstfall belegen können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind?
Drei Schritte zur Handlungssicherheit
1. Wissen, wo Sie stehen
Der kostenfreie CyberRisikoCheck nach BSI-Standard zeigt Ihnen mit einem klaren Reifegrad und priorisierten Maßnahmen, wo Ihre Organisation steht. Zwei Stunden Aufwand, geringe Vorbereitung, keine Verpflichtung.
2. Wirksamkeit belegen
Ein Penetrationstest durch unsere vom BSI zertifizierten Prüfer belegt, ob Ihre Schutzmaßnahmen wirken. Der Bericht enthält eine Management-Summary, verständlich ohne IT-Vorwissen.
3. Sorgfalt nachweisen
Sie erhalten priorisierte Maßnahmen und nachvollziehbar dokumentierte Entscheidungen. Damit weisen Sie Ihre Sorgfaltspflicht nach: gegenüber dem Aufsichtsrat, dem Versicherer und den Behörden.
Nach § 38 Abs. 3 BSIG muss die Unternehmensleitung zudem selbst regelmäßig an Schulungen zur Informationssicherheit teilnehmen. Passende Schulungen für Führungskräfte bieten wir an.
Warum zentrust partners
- Sie verhandeln mit der Geschäftsleitung, nicht mit dem Vertrieb. Die Personen aus dem Erstgespräch verantworten auch Ihr Projekt.
- Vom BSI zertifizierter IS-Penetrationstest-Dienstleister, überprüfbar im offiziellen BSI-Verzeichnis.
- Unabhängig: Unsere Empfehlungen folgen Ihrem Risiko, nicht einem Produktkatalog.
- Über 200 Organisationen setzen auf unsere Beratung und Prüfung.
- Festpreise im Angebot, keine versteckten Kosten.
